Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) nimmt mit ihren beiden Organen Medienkommission und Direktor im Interesse der Allgemeinheit ihren gesetzlichen Auftrag wahr, die Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt des Rundfunks sowie die Vielfalt der vergleichbaren Telemedien zu garantieren und zu stärken.